AGB - Büro- IT Dienstleistungen Enrico Herzog

Direkt zum Seiteninhalt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog führt Lieferungen- und Leistungen gegenüber Unternehmern (im Sinne § 14 BGB) und gegenüber Verbrauchern (im Sinne § 13 BGB) ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog aus. Als Kunde werden nachfolgend sowohl Unternehmer als auch Verbraucher bezeichnet. Entgegenstehende oder anders lautende Geschäftsbedingungen anderer Unternehmer werden nicht akzeptiert es sei denn, wir haben diese schriftlich als wirksam anerkannt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog gelten auch für alle künftigen Geschäfte.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen
(1) Angebote sind grundsätzlich freibleibend und stehen bei Hard- und Software unter dem Vorbehalt mengen- und termintreuer Belieferung durch die Lieferanten von Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog.
(2) Angebote von Bestellern (Kunden) gelten als angenommen, wenn die Firma Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog diese entweder schriftlich bestätigt oder Lieferungen und/oder Leistungen auf Anforderung des Kunden, jedoch ohne vorherige schriftliche Bestätigung, bereits ausgeführt hat.
(3) Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog behält sich das Eigentum an allen Angebotsunterlagen vor und weist darauf hin, dass mit diesen Unterlagen Urheberschutzrechte verbunden sein können, die grundsätzlich bei der Firma Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog verbleiben. Solche Unterlagen dürfen nur für Zwecke des jeweiligen Vertrages genutzt werden. Werden Angebotsunterlagen nicht benötigt, weil kein Vertragsschluss zustande kommt oder weil der Zweck der Unterlagen erfüllt ist, sind solche Unterlagen der Firma Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog unaufgefordert zurückzugeben.
(4) Alle Unterlagen und Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder schriftlich noch durch sonstige verbale und/oder digitale Kommunikation weitergegeben werden. Unterlagen die zudem als vertraulich gekennzeichnet sind, dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von der Firma Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog nicht zugänglich gemacht werden. Unternehmer haften für alle Schäden (entgangener Gewinn, Projektaufwendungen) in Höhe des jeweiligen Angebotswertes, die der Firma Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog durch Zuwiderhandlung dieser Regelung entstanden sind oder entstehen werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen für Verträge
Für Verträge, die mit Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog zustande kommen, gelten folgende Regelungen:
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich ab Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog, Geschäftssitz in Kahlwinkel und enthalten weder Transport- noch Verpackungskosten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung an den Kunden nichts anderes ergibt.
Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog gibt gegenüber Verbrauchern grundsätzlich alle Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an; dies gilt auch für Preisangaben gegenüber Unternehmern, sofern nichts Gegenteiliges auf der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung ausgewiesen ist.
(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog, nimmt unbare Zahlungsmittel nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Kunden als Zahlungsmittel entgegen.
(4) Eine Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen von Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog durch Kunden, ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit es sich um Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis handelt.

§ 4 Lieferzeiten; Annahme- und Leistungsverzug
(1) Lieferterminangaben von Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog sind, wenn nichts gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, stets unverbindlich.
(2) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog berechtigt, Schadenersatzansprüche im gesetzlichen Rahmen gegenüber dem Schulder geltend zu machen.
(3) Sollte Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog eine Leistungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllen, beträgt die angemessene Nachfrist, die der Kunde Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog zu setzen hat, wenigstens vier Wochen. Dies gilt nicht, wenn eine Lieferung zu einem festen Zeitpunkt zugesagt war; in diesem Fall beträgt die Nachfrist wenigstens 14 Tage.

§ 5 Gefahrübergang
Versendet Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog auf Verlangen eines Kunden, der Unternehmer ist, die verkaufte Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden, der Unternehmer ist über, sobald Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog die Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Dies gilt nicht, wenn Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog die Versendung der Kaufsache selbst übernimmt.
Sofern es der Kunde, der Unternehmer ist, wünscht, versichert Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog die Ware auf dessen Kosten für einen eventuellen Transport.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden behält Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog sich vor, Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog Eigentum (Ware) zur Sicherung von Ansprüchen zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog ist befugt, zurückgenommene Ware zu verwerten; der Verwertungserlös wird auf die Forderung gegenüber dem Kunden angerechnet. Angemessene Verwertungskosten dürfen abgezogen werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln um eine Verschlechterung, Beschädigung oder Zerstörung des Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog Eigentums zu verhindern. Bei Zuwiderhandlung hat der Kunde Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog im vollem Umfang Ersatz, des so entstandenen Schadens, zu leisten. Der Kunde hat Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog zu informieren, wenn Dritte in Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog Eigentum zu vollstrecken versuchen.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter zu verkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog bereits beim Bekanntwerden dieses Umstandes alle Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsendbetrags der Forderung (inkl. MwSt) gegenüber seinem Käufer ab. Dies gilt auch für den Fall einer evtl. Ver- oder Bearbeitung der Ware. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung berechtigt; Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog ist jedoch befugt, die Forderung auch selbst einzuziehen. Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog wird die Forderung jedoch nicht einziehen und die Abtretung nicht offen legen, solange der Kunde seinen Verpflichtungen Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog gegenüber nachkommt. Im Fall des Verzugs des Kunden oder des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog jedoch ausdrücklich berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen und die Abtretung offen zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog auf erstes Anfordern hin Namen und Adresse seines Abnehmers sowie die Höhe seiner Forderung und alle weiteren, zur Durchsetzung der Forderung erforderlichen Informationen offen zu legen.
(4) Wird Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog Ware be- oder verarbeitet, so ist der Kunde mit uns einig, dass dies bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts für Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog vorgenommen wird. Im Falle der Verarbeitung von Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog Ware mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum am Endprodukt im Verhältnis des Werts unserer Ware gemäß Rechnungsendbetrag zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der erweiterte Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog Eigentumsvorbehalt gilt auch für die so entstandene Sache.
(5) Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit der realisierbare Wert der Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 10% übersteigt. Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog hat das alleinige und ausdrückliche Recht, die freizugebende Sicherheit auszuwählen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, kann er Gewährleistungsansprüche nur geltend machen, wenn er seine Untersuchungsobliegenheiten gem. § 377 HGB erfüllt hat.
(2) Dienstverträge
Für bereits erbrachte oder für künftig zu erbringende Dienstleistungen beschränken wir die Haftung wie folgt:
(a) Für Dienstvertragsleistungen auf Basis Arbeitskraft und Zeit (gem. § 611 BGB) schließen wir jegliche Gewährleistung und / oder Haftung grundsätzlich aus, es sei denn, Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog bzw. deren Erfüllungsgehilfen (gem. § 644 BGB) handeln grob fahrlässig oder vorsätzlich. Etwaige Ansprüche unserer Kunden gegenüber Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog sind ausdrücklich auf den jeweiligen Auftrags-, bzw. Projektauftragswert begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(b) Die Gewährleistung aus Dienstverträgen mit Unternehmern wird auf zwölf Monate ab Abschluss der Dienstleistung beschränkt.
(3) Werkverträge
Für bereits erbrachte oder für künftig zu erbringende Werkvertagsleistungen auf Basis Zeit und Material (gem. § 631 BGB) beschränken wir die Haftung wie folgt:
(a) Bei leichter Fahrlässigkeit schließen wir die Haftung grundsätzlich aus. Dies gilt nicht in Fällen von grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz durch Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog bzw. durch deren Erfüllungsgehilfen.
(b) Solche Ansprüche (§ 7, Ziffer (3)(a) Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sind bei Verträgen mit Unternehmern beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Bestehen keine anderen Anhaltspunkte dafür, welche Schäden vorhersehbar sind und typischerweise eintreten, so ist das der einfache Wert unserer Leistung (Rechnungsendpreis für das fehlerhafte Produkt und/oder die fehlerhafte Leistung), wenn Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog bzw. deren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.
(c) Die vorstehenden Regelungen (Absatz 3a und 3b) gelten nicht bei Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(d) Bei berechtigten und unbestrittenen Mängelrügen kann der Kunde die gesetzlich geregelten Ansprüche gem. § 634 BGB geltend machen. Schlagen jedoch zwei Nacherfüllungsversuche durch Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog fehl, hat der Kunde das Recht, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Kaufverträge
(a) Für Kaufverträge mit Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf): es finden die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen (gem. § 474 BGB) Anwendung.
(b) Die Gewährleistung aus Kaufverträgen gem. § 433 BGB mit Unternehmern wird auf zwölf Monate ab Kaufdatum beschränkt.
(c) Ferner hat bei Kaufverträgen (gem. §433 BGB) der Kunde bei berechtigten und unbestrittenen Sachmängeln die gesetzlichen Ansprüche gegenüber Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog. Gelingt Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog eine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(d) Häufig übersendet Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog zur näheren Beschreibung der Kaufsache Produktdatenblätter des Herstellers bzw. befinden sich diese im Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog Webshop zu den dort aufgeführten Produkten Produktbeschreibungen des Herstellers. Für die Richtigkeit der dort gemachten Angaben übernimmt Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog keine Gewähr im Sinne einer selbständigen Garantie. Diese Datenblätter und Produktbeschreibungen stellen lediglich Beschreibungen der Kaufsache dar.
(5) Nimmt der Kunde an von Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog gelieferter Ware - einschließlich Software - selbst Veränderungen vor, die nach der Gebrauchsanweisung für die Ware nicht ausdrücklich zugelassen sind, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche gem Absatz 1 bis 4 Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog gegenüber.

§ 8 Datenverlust und Haftung
(1) Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Kunden durch regelmäßige Datensicherung dem Verlust von Daten vorbeugen müssen. Insbesondere vor jedem Aufspielen von Software und / oder jeder Veränderung von Hardware sind Datensicherungen zwingend erforderlich und sind vom Kunden durchzuführen.
(2) Software wird vom Hersteller in der Regel weiterentwickelt. Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog weist daher darauf hin, dass für die bei Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog käuflich erworbene Software vom Hersteller regelmäßig Software-Pflegeleistungen (Updates, Patches etc.) herausgebracht werden. Es ist Aufgabe unseres Kunden, die Software auf aktuellem Stand zu halten, wenn nicht mit Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder vereinbart wird.
(3) Wir haften daher nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder in Fällen von Vorsatz für Datenverluste bei der Erbringung von Werkvertragsleistungen mit Unternehmern. Ansprüche aus anderen Vertragstypen mit Unternehmern sowie Ansprüche aus Verträgen mit Verbrauchern werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 9 Nutzungsrechte
(1) Liefert Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog im Rahmen von Kauf-, Dienst- und Werkverträgen mit Kunden Standardsoftware aus, so erhält der Kunde das Nutzungsrecht, das der Hersteller des Programms dem autorisierten Nutzer (Käufer) einräumt.
(2) Erstellt und/oder modifiziert Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog Software (Standard- und Individual-Software), erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht, sofern nichts anderes mit Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog vereinbart wurde oder vereinbart wird. Das bedeutet, dass der Kunde außer zu Sicherungszwecken keine Kopien des Programms anfertigen oder Dritten zur Nutzung überlassen darf. Käuflich erworbene Software darf nur an einem Arbeitsplatz, aber ggfs. von mehreren Benutzern (Einzelplatzlizenzen) gleichzeitig benutzt werden. Bei Widersprüchen gelten für die jeweilige Software die Nutzungsregelungen des Herstellers.
Verstöße gegen das Nutzungsrecht führen zu Schadensersatzansprüchen des Herstellers gegenüber dem Käufer und/oder gegenüber dem unautorisierten Nutzer bzw. Besitzer von Software.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Verträge mit Kunden ist Kahlwinkel als Erfüllungsort vereinbart.  Ausschließlicher Gerichtsstand ist Naumburg.

§ 11 Sonstiges
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Büro- & IT- Dienstleistungen Enrico Herzog nicht insgesamt unwirksam. Die ganz oder teilweise rechtsunwirksame oder nichtige Klausel wird durch eine rechtswirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen oder nichtigen Klausel am Nächsten kommt.

Zurück zum Seiteninhalt